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   BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 80.89   

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BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 80.89 (https://dejure.org/1990,3893)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1990 - 1 B 80.89 (https://dejure.org/1990,3893)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1990 - 1 B 80.89 (https://dejure.org/1990,3893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Abschiebung - Einreise - Scheinausreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 273
  • VBlBW 1990, 372
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
    Auszug aus BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 80.89
    Das ist namentlich dann der Fall, wenn sich das Urteil aus den vom Berufungsgericht hilfsweise angeführten sachlich-rechtlichen Gründen als richtig darstellt (Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Ausreise im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 4 AufenthG meint nämlich nicht den Grenzübertritt i.S.d. § 13 AufenthG, sondern die Erfüllung der Ausreisepflicht im Verständnis des § 50 AufenthG dergestalt, dass der Ausländer den ständigen Aufenthalt dauerhaft in das Ausland verlegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.1990 - 1 B 80.89 -, juris Rn. 3; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 50 Rn. 70 ; Dollinger in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 50 AufenthG Rn. 12 ff.; siehe auch Fleuß in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 50 Rn. 6 , wonach die Ausreise erst mit der endgültigen legalen Einreise in einen anderen Staat beendet ist, der nicht berechtigt ist, den Ausländer zurückzuweisen).
  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 10 CS 19.1798

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung- tatsächlich angestrebter

    Allerdings kann bei einer freiwilligen Ausreise dann nicht von einer Erfüllung der Ausreisepflicht ausgegangen werden, wenn diese Ausreise ohne dauerhafte Verlegung des Aufenthalts in das Ausland nur erfolgt ist, um - wie hier - die Abschiebung abzuwenden, nicht aber unter Aufgabe der behaupteten Rechtsposition, da in diesen Fällen die (vollziehbare) Ausreisepflicht fortbestehen dürfte (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.1990 - 1 B 80.89 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 10 CE 18.769 u.a. - juris Rn. 19; OVG LSA, B.v. 22.1.2007 - 2 M 318/06 - juris -Ls- 1 und Rn. 4; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand September 2019, § 59 Rn. 243, 246; Hailbronner, AuslR, Stand April 2019, § 50 Rn. 10).
  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 10 CS 18.350

    Rechtmäßige Abschiebungsanordnung aus der Haft in den Heimatstaat

    Seine Ausreisepflicht erfüllt ein Ausländer nicht schon dann, wenn er nur zum Schein ausreist oder bereits kurzfristig nach der Ausreise wieder einreist (BVerwG, B.v. 20.6.1990 - 1 B 80.89 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2008 - 11 S 1136/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einreise eines Ausländers aufgrund eines

    Zwar dürften die Abschiebungsandrohungen angesichts der bereits vollzogenen Abschiebung der Antragsteller keine zulässige Grundlage für eine erneute Abschiebung bilden (Hess.VGH, Urt. v. 17.02.1997 - 12 UE 1739/95 -, AuAS 1997, 175 = EzAR 044 Nr. 11; Funke-Kaiser, a.a.O., § 59 Rn. 148; für den Fall der freiwilligen Ausreise vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.06.1990 - 1 B 80/89 -, VBlBW 1990, 372 = NVwZ 1991, 273; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.02.1989 - 13 S 2649 -, VBlBW 1989, 352).
  • VG Potsdam, 05.12.2018 - 8 K 4598/16

    Erteilung eines Aufenthaltstitels; Bestehen eines aktuellen Ausweisungsinteresses

    Darunter ist die vollständige Erfüllung der Ausreisepflicht zu verstehen, die das Verlassen des Bundesgebiets nicht nur im Sinne eines bloßen Grenzübertritts, sondern im Sinne einer Verlegung des dauernden Aufenthalts ins Ausland erfordert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. April 2017 - OVG 11 N 18.15 -, juris, Rn. 5; ebenso BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 80/89 -, juris, Rn. 3 zu § 13 Abs. 1 AuslG 1965).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 1 B 223.97

    Übermittlung einer Berufungsschrift durch Telefax - Ablehnung eines

    Der Zulassung der Revision steht aber jedenfalls entgegen, daß sich die angefochtene Entscheidung aus den vom Verwaltungsgerichtshof hilfsweise angeführten sachlich-rechtlichen Gründen als richtig darstellt, ohne daß die von den Klägern aufgeworfenen Fragen grundsätzlicher Klärung in einem Revisionsverfahren bedürften (§ 144 Abs. 4 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. BVerwGE 54, 99 [BVerwG 13.06.1977 - IV B 13/77]; Beschluß vom 21. März 1986 - BVerwG 3 CB 30.84 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 46; Beschluß vom 20. Juni 1990 - BVerwG 1 B 80.89 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2017 - 11 N 18.15

    Ausreise im Sinne des § 10 Abs 3 S 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004)

    Andernfalls könnten die Wirkungen des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG umgangen werden (vgl. zum Ganzen Discher, in: Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Stand Juli 2014, § 10, Rn. 126 f. m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 80/89 - juris, Rn. 3 zu § 13 Abs. 1 AuslG 1965).
  • OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 D 57/20

    Begriff der Ausreise im Sinne von § 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG

    Soweit sich das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 20. Juni 1990 - 1 B 80/89 -, juris Rn. 3) mit demBegriff der Ausreise auseinanderzusetzen hatte, hat es judiziert, dass für eine Ausreise erforderlich ist, dass der Ausländer seinen dauernden Aufenthalt ins Ausland verlegt und eine Ausreise zum Schein oder eine unverzügliche Wiedereinreise ins Bundesgebiet nicht hinreichend sind (so auch Hailbronner, in: ders., Ausländerrecht, Stand: Juni 2020, § 10 Rn. 21).
  • VG Würzburg, 18.04.2016 - W 7 K 15.152

    Erfolgreiche Klage gegen Ausweisung

    Denn aus Ziffer 3 des Bescheides kann auch im Fall der erneuten Einreise nicht mehr vollstreckt werden, womit sich die Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung jedenfalls erledigt hat (vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Februar 2016, § 59 Rn. 96, unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 20.6.1990 - 1 B 80/89, NVwZ 1991, 273; VGH Baden-Württemberg, B.v. 15.2.1995 - 11 S 2954/94, NVwZ-RR 1996, 115; ebenso VG Freiburg, B.v. 3.6.2011 - 4 K 728/11, BeckRS 2011, 51660; VG Saarlouis, U.v. 30.11.2011 - 10 K 549/11, BeckRS 2012, 47684; VG Ansbach, B.v. 31.1.2006 - AN 19 S. 05.01841, BeckRS 2006, 29384; VG München, GB.v. 24.7.2006 - M 4 K 05.3145, BeckRS 2006, 32056).
  • VG Aachen, 07.09.2016 - 8 K 2191/14

    Freizügigkeit ; Freizügigkeitsgesetz; Anwendungsbereich; Familienangehöriger

    Er hat auch wegen der ihm nach § 82 Abs. 1 AufenthG obliegenden Mitwirkungspflicht hierüber Nachweise vorzulegen, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 80/89 -, NVwZ 1991, 273 = juris, Rn. 3; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 50 Rn. 50 f.; im Anschluss Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 25. Mai 2016 - 8 K 2473/14 - unveröffentlicht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2020 - 4 MB 24/20

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Wirkungen einer

  • OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06

    Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Anordnung von Sicherungshaft bei im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2022 - 18 B 814/22
  • VG Cottbus, 30.10.2017 - 4 L 576/17

    Asylrecht: Erneute Verteilung eines Ausländers aufgrund erneuter Einreise bei

  • VG München, 14.08.2019 - M 12 K 18.5119

    Versagung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung

  • BVerwG, 04.02.1998 - 1 B 9.98

    Ausländerrecht - Gerichtliche Prüfung der Aufenthaltsversagung nach erfolgter

  • VG Saarlouis, 30.11.2011 - 10 K 549/11

    Erledigung der Abschiebungsandrohung während des Widerspruchsverfahrens durch

  • BVerwG, 04.02.1998 - 1 PKH 1.98

    Ausreichen von zwei strafgerichtlichen Verurteilungen für eine Abschiebung eines

  • VG Cottbus, 04.04.2016 - 4 L 47/16

    Duldung

  • BVerwG, 03.08.1998 - 1 B 76.98

    Ausweisung wegen schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • VG Cottbus, 29.10.2017 - 4 L 576/17

    Duldung

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